Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerks der AWO Rheinland (Stand 14.02.2020)

 

§ 1 Teilnahmeberechtigung und Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Lehrgänge des Bildungswerks der AWO Rheinland stehen grundsätzlich allen interessierten Teilnehmern offen. Falls für einen Lehrgang besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem Teilnehmer erfüllt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.

(2) Bitte prüfen Sie die Teilnahmevoraussetzungen vor der Anmeldung selbst genau. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nichtvorliegen der Teilnahmevoraussetzungen Sie nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren entbindet.

(3) Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen seitens des Teilnehmers nicht erfüllt sind, behält sich das Bildungswerk der AWO Rheinland die Kündigung der Vereinbarung vor. Das Bildungswerk der AWO Rheinland wird dem Teilnehmer das Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen vor Ausspruch einer Kündigung mitteilen und ihm Gelegenheit geben, binnen einer Frist von 14 Tagen, spätestens aber bis zum Beginn des Lehrgangs die Zulassungsvoraussetzungen herzustellen oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Angebote des Bildungswerkes der AWO Rheinland sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Für den Lehrgang ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich (Anmeldebogen, Brief, Telefax, Internet, E-Mail). Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und AGBs an.

(3) Mitarbeiter des AWO Bezirksverband Rheinland e.V., der AWO Altenhilfe GmbH und der AWO Dienstleistungs- und Service-GmbH melden sich grundsätzlich über ihre jeweiligen Vorgesetzten und/oder über den Leiter der Einrichtung an.

(4) Die Anmeldungen werden beim Bildungswerk der AWO Rheinland anhand der Anmeldeunterlagen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(5) Steht ein freier Seminar- bzw. Veranstaltungsplatz zur Verfügung, erhält der Teilnehmer vom Bildungswerk der AWO Rheinland eine Anmeldebestätigung oder direkt eine Einladung. Damit kommt der Vertrag verbindlich zustande. In allen anderen Fällen erhält der Teilnehmer eine Mitteilung, dass kein freier Platz mehr zur Verfügung steht.

(6) Vor der Bestätigung der Teilnahme an dem Lehrgang ist das Bildungswerk der AWO Rheinland nicht verpflichtet, Teilnehmer zuzulassen und/oder zu schulen und zu unterrichten.

§ 3 Gebühr

(1) Für die Teilnahme an Lehrgängen wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich aus der konkreten Ausschreibung ergibt.

(2) Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Lehrgang als Endpreis. Die Gebühr besteht aus einer Verwaltungs-, Lehrgangs- und ggf. Prüfungsgebühr. Alle Leistungen des Bildungswerkes der AWO Rheinland, die nicht ausdrücklich in der Gebühr vereinbart wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet und ausgewiesen werden.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

(1) Mit der Anmeldebestätigung oder Einladung erstellt das Bildungswerk der AWO Rheinland für den Teilnehmer eine Rechnung über die Gebühr des Lehrganges und schickt ihm diese bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schulung zu.

(2) Die Gebühr ist als Einmalbetrag zu entrichten und mit Lehrgangsbeginn fällig.

(3) Bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderung ist die Höhe des Eigenanteils abhängig von den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Der Förderungsnachweis ist spätestens mit Anmeldeschluss dem Bildungswerk der AWO Rheinland vorzulegen.

(4) Ein Anspruch auf Erstattung von Lehrganggebühren wegen Fehlzeiten des Teilnehmers oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. Nichtinanspruchnahme des Lehrgangsangebotes besteht nicht.

§ 5 Stornierung

(1) Eine Stornierung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

(2) Die Stornierung bedarf der Schriftform und muss gegenüber dem Bildungswerk der AWO Rheinland als Veranstalter erklärt werden. Telefonische Stornierungen oder Erklärungen gegenüber dem Bildungswerk der AWO Rheinland oder Dozenten sind nicht ausreichend.

(3) Die nachfolgenden Stornierungsbedingen gelten auf der Basis des Eingangsdatums der Stornierung beim Bildungswerk der AWO Rheinland:

a) Bei einer Stornierung von Seminaren kann der Teilnehmer diese bis zum 28. Tag vor Seminarbeginn (Eingang beim Bildungswerk der AWO Rheinland) kostenlos vornehmen.
b) Ab dem 27. bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.
c) Ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn und bei Nichterscheinen am Seminartag werden dem Teilnehmer 100% der Teilnahmegebühr berechnet.
d) In keinem der genannten Fälle hat der Teilnehmer dann einen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

(4) Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Wird ein Ersatzteilnehmer gefunden, entfallen für den ursprünglichen Teilnehmer die Stornogebühren. Der Ersatzteilnehmer muss ebenfalls die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

§ 6 Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn bei mehrtägigen Veranstaltungen

Die Kündigung des Teilnehmers hat schriftlich gegenüber dem Bildungswerk der AWO Rheinland zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

§7 Lehrgangsangebot, Änderungen und Absagen

Die Akademie ist berechtigt, Dozenten, Referenten oder Trainer zu wechseln, den Programmablauf zu ändern oder den Lehrgang zeitlich oder örtlich zu verlegen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von Vertrag oder Anmeldung, es sei denn hierdurch werden der Charakter der Veranstaltung, das Lehrgangziel oder der Lehrgangabschluss grundlegend verändert bzw. dem Teilnehmer würde die Teilnahme am Lehrgang wesentlich erschwert.

§ 8 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich
a) an dem gebuchten Lehrgang regelmäßig und einschließlich aller Prüfungen und Klausuren, die zu dem Lehrgang gehören, teilzunehmen und mitzuarbeiten,
b) die Hausordnung des Veranstaltungsortes des Lehrganges zu befolgen,
c) die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln,
d) das Rauchen in den zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten zu unterlassen, soweit dies nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist
e) Fehlzeiten gegenüber dem Bildungswerk der AWO Rheinland unverzüglich schriftlich zu begründen und abzusehende Fehlzeiten unverzüglich dem Bildungswerk der AWO Rheinland mitzuteilen,
f) die für die Feststellung der Teilnahmevoraussetzungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
g) die Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
h) die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
i) die Gebühr gemäß § 4 dieser AGB dem Bildungswerk der AWO Rheinland fristgerecht zu begleichen.

(2) Teilnehmer, die gegen die vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.

(3) Dem Bildungswerk der AWO Rheinland bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § 8 Absatz 1 geltend zu machen.

(4) Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.

§ 9 Ausschluss des Teilnehmers

Unterlässt der Teilnehmer, die gemäß dieser AGB vertraglich vereinbarten Mitwirkungs- und Pflichtenhandlungen, behält sich das Bildungswerk der AWO Rheinland das Recht vor, den Teilnehmer vom Lehrgang teilweise oder ganz auszuschließen sowie auch den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.

§ 10 Speicherung der Daten/ Datenschutz

(1) Wir speichern die persönlichen Daten aufgrund der vom Teilnehmer erteilten Erlaubnis. Verantwortlich für die Datenerhebung und Datenspeicherung ist das Bildungswerk der AWO Rheinland.

(2) Die Daten des Teilnehmers werden nach den Anforderungen des Bundesdatenschutzes und der Datenschutzgrundverordnung mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert.

(3) Das Bildungswerk der AWO Rheinland gibt Daten nicht weiter, es sei denn, der Teilnehmer wäre ausdrücklich damit einverstanden. Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die von Ihm gespeicherten Daten zu verlangen, die Korrektur der gespeicherten Daten zu beanspruchen und die Einwilligung zu deren Speicherung schriftlich oder per E-Mail zu widerrufen. Daten, deren Speicherung vom Gesetzgeber verlangt wird, können nicht gelöscht werden.

(4) Die, dem Bildungswerk der AWO Rheinland überlassenen Daten, werden für die Dauer von 10 Jahren gespeichert, danach werden sie gelöscht.

§ 11 Ausschluss der Haftung

(1) Das Bildungswerk der AWO Rheinland übernimmt für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Eigentum keine Haftung.

(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Das Bildungswerk der AWO Rheinland haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen.

(4) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Das Bildungswerk der AWO Rheinland übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen, die Durchführung der Bildungsveranstaltung und deren Inhalte. Insbesondere übernimmt das Bildungswerk der AWO Rheinland keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen von Bildungsveranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.

§ 12 Urheberrechte

(1) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Teilnehmer zur Beachtung folgender Punkte: Lehrgangbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Innerhalb sämtlicher Bildungsveranstaltung ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als vom Bildungswerk der AWO Rheinland hierfür bestimmte und ausdrücklich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen.

§ 13 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und der Belehrung über das Widerrufsrecht. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail an bildungswerk@awo-rheinland.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs trägt der Teilnehmer.

Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, die Leis- tung ist jedoch noch nicht vollständig erbracht, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 14 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand 56068 Koblenz.